Schutzgebühr
Schutzgebühr
Die Schutzgebühr ist eine Aufwandsentschädigung kein Kaufpreis. Sie erfüllt wichtige Funktionen:
Für den vermittelten Hund stellt sie einen Schutz vor unüberlegter spontaner Anschaffung und daraus resultierender Vernachlässigung dar. Ein Hund verursacht laufende Kosten, die im Einzelfall nicht zu unterschätzen sind. Das sollte dem zukünftigen Hundehalter bewusst sein. Außerdem ist es (leider) so, dass Wertschätzung auch davon abhängt, was man „bezahlt“ hat.
Sowohl wir als auch unsere Partner in Griechenland und Spanien arbeiten ehrenamtlich. Doch tierärztliche Behandlungen, Futter, Putzmittel usw. sind mit regelmäßigen Kosten verbunden.
Mit der Schutzgebühr wird im Tierschutz kein Geld verdient, wie manchmal vermutet wird. Im Gegenteil, sie dient dazu, wenigstens einen Teil der Kosten zu decken, die im Zusammenhang mit der Pflege und Vermittlung des Tieres entstanden sind. Sie deckt diese Kosten in der Regel nicht einmal ab. Diese Kosten für die Tiere setzen sich unter anderem zusammen aus:
1. Tierärztliche Versorgung: Dazu gehören Impfungen, Entwurmungen, Floh- und Zeckenbehandlungen sowie eventuell notwendige medizinische Behandlungen oder Operationen, die der Hund vor der Adoption erhalten hat. Erwachsene Tiere werden zusätzlich auf Mittelmeerkrankheiten untersucht und es wird ein Blutbild erstellt.
2. Kastration/Sterilisation: Unsere Hunde werden vor der Vermittlung kastriert oder sterilisiert, Ausnahmen sind lediglich Welpen und Junghunde bis ca. 1 Jahr und Hunde, die zu alt für eine solche Operation sind..
3. Pass/Chip: Unsere Hunde erhalten einen Chip und einen Impfpass um sicherzustellen, dass sie jederzeit identifiziert werden können.
4. Pflege und Unterbringung: Die Schutzgebühr hilft, die Kosten für die Pflege, Futter und Unterbringung der Hunde während ihrer Zeit im Tierheim oder in Pflegefamilien zu decken.
5. Transportkosten
6. Geschirr, Halsband & Leine: In Deutschland erhalten unsere Adoptanten von uns vor dem Transport ein Tierschutzsicherheitsgeschirr, ein Zugstopphalsband sowie eine Doppelkarabinerleine. Alleine diese Kosten belaufen sich auf 40 Euro.
Die Schutzgebühr ermöglicht es und, dass die Tierschutzarbeit vor Ort und in Deutschland weiterhin kontinuierlich geleistet werden kann. Die Schutzgebühr beträgt für einen unsere Hunde einheitlich 500 €, für eine unserer Katzen einheitlich 200 €.
Eine Spendenbescheinigung kann für Schutzgebühren/Transportkosten grundsätzlich NICHT ausgestellt werden, da diese mit einer Gegenleistung verbunden sind. Spenden sind Gelder, die ohne eine Gegenleistung erbracht werden.